Kindergärten
Kirchengemeinden und Wohlfahrtsverbände sind Träger von Kindertagesstätten und Familienzentren. Der Gesetzgeber ermöglicht und bekräftigt damit das Prinzip der breiten Verteilung wohlfahrtsstaatlicher Obliegenheiten auf verschiedenste Organisationen. Das bedeutet: Wir sind an die Gesetze und Ausführungsbestimmungen des Staates gebunden, haben aber v.a. in der pädagogischen Akzentsetzung auch Freiheiten der Ausgestaltung. Damit dort, wo "katholische Kita" draufsteht, auch eine auf unseren christlichen Werten basierende Erziehung und das Vermitteln kirchlicher Bräuchen und Rituale im Jahreskreis "drin" ist.
Hier finden Sie eine Auflistung der katholischen Kitas im Stadtdekanat mit Kontakt- und Informationsmöglichkeit.